Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir von GrafikWien sind bestrebt, unsere Website gemäß dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 in der geltenden Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für grafikwien.com
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ sowie dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
Im Moment wird unsere Website geprüft. Gerne nehmen wir Inputs auf um unsere Website von Beschränkungen frei zu halten.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Fortbildung am Juli 2024 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Bei Fragen, Anmerkungen oder Beschwerden können Sie unser Kontaktformular nutzen oder uns direkt per E-Mail an info@grafikwien.com schreiben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit den Antworten auf Ihre Anfragen nicht zufrieden sein, können Sie eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) einreichen. Die FFG nimmt Beschwerden über das Kontaktformular der Beschwerdestelle elektronisch entgegen.
Die FFG prüft, ob die Beschwerden Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes betreffen, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung.
Ist die Beschwerde berechtigt, wird die FFG dem Bund oder den betroffenen Einrichtungen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vorschlagen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website der FFG.
Warum Barrierefreiheit 2025 relevant?
Barrierefreiheit wird für Websites in der EU relevant, da ab Juni 2025 gesetzliche Vorgaben in Kraft treten, die den Zugang für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, sicherstellen sollen.
Unternehmen, deren Website nicht barrierefrei gestalten wurde, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust einer bedeutenden Zielgruppe.
Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um Ihre Website auf den neuesten Stand zu bringen und sicherzustellen, dass sie für alle zugänglich ist und damit soziale Gerechtigkeit unterstützt.
Wer ist GrafikerInWien?
CHEFIN
Marie-Luise Bolius
Grafikerin seit 2000
Grafikdesign & Webdesign
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